Wirtschaftslektorat

Wir haben in der Vergangenheit häufig beobachten müssen, dass sowohl die Umsetzung guter Ideen, als auch die Vermarktung eines Produkts daran scheiterte, dass ein Initiator oder Verkäufer sprachlich seine Zielgruppe nicht erreichte. Dies nahmen wir zum Anlass, im Jahr 2006 ein Wirtschaftslektorat ins Leben zu rufen, welches Texte jeglicher Art (z.B. Einladungen/Flyer, Folder, Bedienungsanleitungen) in eine sprachlich korrekte und ansprechende Form umsetzt. Bereits nach kurzer Zeit wandten sich unsere Kunden mit dem Wunsch an uns, auch Werbebotschaften vollständig durch unser Unternehmen entwerfen zu lassen. Diesem Wunsche nachkommend, können wir inzwischen auch diesbezüglich auf entsprechende Referenzen verweisen.

Nutzen deshalb auch Sie die Chance, die konkurrenzlos günstigen Dienstleistungen unseres Lektorats in Anspruch zu nehmen, um die Beziehungen zu Ihren Kunden zu festigen und Neukunden zu gewinnen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in unsere Preisgestaltung – der Entwurf von Werbebotschaften und -texten unterliegt verständlicherweise einer individuellen, einzelvertraglichen Preisabsprache.

 

Preise für Dienstleistungen im Geschäftsbereich Wirtschaftslektorat

Überarbeitung einer Seite (Größe z.Bsp. DIN A 4 / DIN A 5 / DIN A 6), auf der sich zu 2/3 oder mehr Text befindet   € 40,- zzgl. USt.
Überarbeitung einer Seite (Größe siehe oben), auf der sich 2/3 bis 1/3 Text befindet   € 30,- zzgl. USt.
Überarbeitung einer Seite (Größe siehe oben), auf der sich weniger als 1/3 Text befindet   € 25,- zzgl. USt.

Die Überarbeitung von Foldern, Prospekten, Internet-Texten oder ähnlichen Dokumenten orientiert sich an den vorgenannten Größen – gegebenenfalls findet ein Einscannen und Umrechnen des jeweiligen Textanteils auf Größe eines DIN A 4-Dokuments statt.

Sollte nicht nur eine Überarbeitung, sondern die Neuerstellung von Texten gewünscht werden, erfolgt eine individuelle Preisabsprache.

Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung auf das angegebene Konto – Zahlungsziel ist ein Zeitraum von
2 Wochen nach Erhalt der Rechnung.

Es gelten vorbehaltlich anderer schriftlicher Absprachen die Regeln des BGB (Dienstvertragsrecht) sowie des HGB.